Bilaterale Verhandlungen EU–Schweiz

Bilaterale Verhandlungen EU–Schweiz

Nach mehr als zehn Jahren intensiver Gespräche treten die bilateralen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz mit der Vorlage eines neuen Abkommenspakets Ende 2024 in eine entscheidende Phase ein. Ziel ist es, die Zusammenarbeit sowie den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu modernisieren – ein Schritt, der die Rolle der Schweiz in Bezug auf Personenfreizügigkeit, grenzüberschreitende Mobilität und zentrale Wirtschaftssektoren neu definieren könnte. Eine zentrale Frage für die Zukunft der Beziehungen zwischen Bern und Brüssel.

 

Inhalte und Bedeutung der neuen bilateralen Abkommen EU–Schweiz

Das Packet “Bilaterale III” hat zum Ziel, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu modernisieren. Es sieht die Aktualisierung von fünf Abkommen vor, und weitere zwei Abkommen sollen hinzukommen: ein abkommen über die Elektrizitätsversorgung, damit die Schweiz Zugang zum europäischen Energiemarkt erhält, und ein Abkommen über die Lebensmittelsicherheit, hinsichtlich der einheitlichen Standards. Außerdem ist bereits ihre verstärkte Kooperation in den Bereichen Forschung und Bildung geplant und ihr Zugang zu Programmen wie Horizon Europe und Erasmus. Angesichts ihrer finanziellen Beiträge zur europäischen Kohäsion bemüht sich die Schweiz um eine Verstärkung des politischen Dialogs und um ein verbessertes Krisenmanagement, so dass die Stabilität der Partnerschaft sichergestellt werden kann.

 

Umsetzung auf nationaler Ebene der bilateralen EU–Schweiz-Abkommen

Für das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen sind in der Schweiz 95 EU-Rechtsakte zu übernehmen und drei neue Bundesgesetze zu verabschieden, nämlich ein Beihilfekontrollgesetz, ein Gesetz zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie ein Gesetz über den Kohäsionsbeitrag, sowie die teilweise Totalrevision von 32 bestehenden Gesetzen, darunter zwölf Gesetze im formellen Sinne, wie das Bundesgesetz über die Ausländer und die Integration und ebenfalls andere Gesetze nur punktuell. Die Gesetzesanpassungen laufen parallel zum Übernahmeprozess. Dazu kommen vier Verpflichtungskredite und ein Bundesbeschluss über die parlamentarische Mitwirkung zum Inhalt der Verträge. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2025. Im Vernehmlassungsverfahren äussern sich die Kantone, Organisationen, Parteien, Gemeinden und Wirtschaftsakteure zum Umsetzungspaket und seinen Bestandteilen und den begleitenden Massnahmen, ehe es ins ordentliche parlamentarische Verfahren eintritt.

 

Eine Studie zeigt, dass die EU-Programme die Schweizer Forschung und Wirtschaft stärken

Die Forschungsprogramme der EU geben Einblick in die Vernetzungsbestrebungen und das Innovationstempo von Staat und Wirtschaft. Gewinner davon sind dabei vor allem die spezialisierten und exportorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen. Der festere Verbund mit der EU ist für die Innovationsführerschaft der helvetischen Forschung entscheidend.

 

Die neuen bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz markieren einen entscheidenden Schritt in der Modernisierung der Zusammenarbeit zwischen Bern und Brüssel. Mit umfassenderen Abkommen und einer weitreichenden Anpassung des Schweizer Rechts bildet dieses Paket eine solide Grundlage für eine langfristige, harmonisierte und zukunftsorientierte Partnerschaft – sowohl wirtschaftlich als auch im Bereich der Mobilität.

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